Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Fahrtkosten

Alle Dienstleistungen werden von mir als mobiler Service angeboten. Die Anzahl der Kilometer berechnet sich aus der Hin- und Rückfahrt. Als Ausgangsadresse wird die Georgenstrasse 20, 80799 München verwendet. Pro Kilometer fallen Fahrtkosten in Höhe von 0,50 cent/km an (Berechnung mit Google Maps).

Bezahlung für Privatkunden

Jede Dienstleistung wird an dem Tag, an dem die Dienstleistung erbracht wurde, in Bar bezahlt.
Beim Probetermin wird eine Anzahlung von 350,00€in bar fällig. Der restliche Betrag inklusive Fahrtkosten wird am Hochzeitstag abgerechnet. 

Buchung

Wenn Du dich als Braut für mich entscheidest, erhälst Du einen Vertrag von mir, dieser dient als schriftliche Bestätigung, dass dein wichtigster Tag fest bei mir reserviert ist. 

1. Kommunikation & Absprachen:  Erfolgen NUR in Schriftform via E-Mail.

2. Probestyling: Solltest du dich nicht für mich als Stylistin entscheiden, werden die 350,00 € Termingebühr des Probetermins auf Grund des dahin bereits entstandenen Aufwandes weder zurückerstattet noch anderweitig verrechnet. Es entstehen keine weiteren Kosten. Sollte die genannte Frist Begleitpersonen müssen vorher angemeldet werden.

Testshootings

Für sogenannte Testshootings gelten folgende Besonderheiten: Sofern der Makeup Artist für seine Mitwirkung an einem Testshooting (Nutzung nur zur Eigenwerbung) kein oder nur ein sehr geringes Honorar erhält, die im Rahmen des Testshootings entstandenen Fotografien etc. aber später zu anderen Zwecken, z.B. zu Layoutzwecken oder im Rahmen einer Werbekampagne verwertet werden, steht dem Makeup Artist ein zusätzliches angemessenes Honorar zu. Die Angemessenheit des Honorars orientiert sich an dem für die Nutzung üblicherweise gezahlten Künstlerhonorar und an dem erzielten Verwertungserlös des Auftraggebers. Leistungen des Makeup Artists im Rahmen eines Testshootings bzw. Testdrehs dürfen ausschließlich zu Testzwecken genutzt werden. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Makeup Artists dürfen die bei Testshootings bzw. Testdrehs entstandenen Arbeiten/Ergebnisse weder ganz, noch teilweise Dritten zur Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentlichung, auch durch Dritte) zur Verfügung gestellt werden. Für den Fall einer weitergehenden Nutzung ist die Leistung des Makeup Artists gesondert zu vergüten. 

Namensnennung

Der Makeup Artist hat Anspruch darauf, bei der Verwendung seines Werkes (einschließlich Testshootings und Editorials) als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber stellt die Umsetzung dieser Regelungen in seinen Verträgen mit Dritten sicher. Bei Verstoß gegen diese Nennungsverpflichtungen ist ein Aufschlag von 100% auf das vereinbarte Honorar des Makeup Artists zu zahlen.

Verjährung

Sämtliche vertraglichen Ansprüche des Auftraggebers gegen den Makeup Artist verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Unberührt davon bleiben Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und Ansprüche für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen.

Verwendung von Bildmaterial

Der Makeup Artist ist berechtigt, die Fotografien, Filme, analoge und digitale Datenträger bzw. Abzüge und Kopien davon, für deren Herstellung er seine Tätigkeit erbracht hat, zur Eigenwerbung zu nutzen, d. h. insbesondere auch in Form einer Aussendung bzw. im Internet zu veröffentlichen oder als Arbeitsprobe vorzuzeigen. Für diesen Fall steht der Auftraggeber auch dafür ein, dass das abgebildete Fotomodell (bzw. die Fotomodelle) mit der genannten Nutzung durch den Makeup Artist einverstanden ist/sind. 

Urheber & Rechteübertragung

Der Makeup Artist ist ausschließlicher Inhaber sämtlicher Eigentums-, Urheber- und sonstiger Schutzrechte an den von ihm übersandten sowie übergebenen Arbeitsproben in Form von Portfolios, Fotografien, analogen und digitalen Datenträgern sowie Zeichnungen etc. Diese Arbeitsproben des Makeup Artist dürfen ohne vorherige Genehmigung nicht vervielfältigt und Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind an den Makeup Artist zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an den Arbeitsproben steht dem Auftraggeber nicht zu. Es fällt nicht in den Verantwortungs- und Aufgabenbereich des Makeup Artists, urheberrechtliche Nutzungsrechte für die Verwendung von Requisiten zu prüfen bzw. entsprechende Nutzungsrechte einzuholen. Diese Aufgabe hat der Auftraggeber zu übernehmen. Der Auftraggeber erwirbt, soweit nicht anders vereinbart, kein Eigentum an den zur Verfügung gestellten Materialien und Requisiten. Die aus der Übertragung der Rechte auf Dritte resultierenden Ansprüche des Auftraggebers werden bereits jetzt in Höhe der zwischen dem Makeup Artist und dem Auftraggeber vereinbarten Honorare sowie etwaig entstehender Honorarnebenkosten und sonstigen Entgelte an den Makeup Artist abgetreten. Der Auftraggeber ist berechtigt, die an den Makeup Artist abgetretene Forderung von Dritten im eigenen Namen für Rechnung des Makeup Artists einzuziehen. Er hat den eingezogenen Betrag innerhalb von sieben Tagen nach Eingang bei ihm an den Make-up Artist auszuzahlen. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Aufrechnung mit vom Makeup Artist bestrittenen bzw. nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zu erklären. Der Auftraggeber ist ferner nicht berechtigt, seine ihm gegen den Makeup Artist zustehenden Forderungen und Rechte an Dritte abzutreten bzw. zu übertragen. Bei unberechtigter Verwendung, Weitergabe sowie sonstiger nicht vereinbarter Nutzung wird vorbehaltlich weiterer Schadenersatzansprüche ein Honorar in Höhe des fünffachen vereinbarten Honorars fällig.